Wir möchten Sie daran erinnern, dass Kinderbetreuungskosten auf alle Fälle NOCH 2018 von der Steuer absetzbar sind.
Wie viel das sein kann sehen Sie in folgendem Beispiel:
Geld zurück: Stefan und Sabine haben zwei Kinder, Anna 2 & Emil 7 Jahre. Für Kindergarten und Babysitter (Studentin Christina passt hin und wieder für ein Taschengeld abends auf die Kinder auf) haben sie von Jänner bis Dezember 2017 insgesamt stattliche € 1.950,— ausgegeben. Stefan verdient € 2.650 brutto im Monat, Sabine ist noch in Karenz. Da die Babysitterin Christina das vom Finanzamt anerkannte Zertifikat von Anton Kinderbetreuungskurs hat, bekommt die Familie jetzt € 819,— vom Finanzamt zurück!
Welchen €-Betrag sich Familien 2018 supereinfach sparen können, kann rasch automatisch errechnet werden unter www.kinderbetreuungskurs.at/steuerersparnis-rechner.
Allgemeine Regelung: Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von € 2.300,— pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden. Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt werden.
Mit www.kinderbetreuungskurs.at werden Sie in 3 Tagen zur pädagogisch qualifizierten Person.