Geld zurück vom Finanzamt

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Kinderbetreuungskosten auf alle Fälle NOCH 2018 von der Steuer absetzbar sind.

Wie viel das sein kann sehen Sie in folgendem Beispiel:

Geld zurück: Stefan und Sabine haben zwei Kinder, Anna 2 & Emil 7 Jahre. Für Kindergarten und Babysitter (Studentin Christina passt hin und wieder für ein Taschengeld abends auf die Kinder auf) haben sie von Jänner bis Dezember 2017 insgesamt stattliche € 1.950,— ausgegeben. Stefan verdient € 2.650 brutto im Monat, Sabine ist noch in Karenz. Da die Babysitterin Christina das vom Finanzamt anerkannte  Zertifikat von Anton Kinderbetreuungskurs hat, bekommt die Familie jetzt € 819,— vom Finanzamt zurück!

Welchen €-Betrag sich Familien 2018 supereinfach sparen können, kann rasch automatisch errechnet werden unter www.kinderbetreuungskurs.at/steuerersparnis-rechner.

Allgemeine Regelung: Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von € 2.300,— pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden. Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt werden.

Mit www.kinderbetreuungskurs.at werden Sie in 3 Tagen zur pädagogisch qualifizierten Person.