Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Zuständig


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Kontaktdaten von Geyer Sandra
Standesamt & Bürgerservice Marktgemeindeamt
Geyer Sandra
Hauptstraße 85
4890 Frankenmarkt
Tel: +43 7684 625516
Fax: +43 7684 625521
geyer@frankenmarkt.at

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Kontaktdaten von Preiner Doris
Leiterin Standesamt
Preiner Doris
Hauptstraße 85
4890 Frankenmarkt
Tel: +43 7684 625513
Fax: +43 7684 625521
preiner@frankenmarkt.at