Liebe Frankenmarkterinnen und Frankenmarkter!
Mit Erlass der Bundesregierung vom 10. März 2020 sind folgende Maßnahmen einzuhalten:
Mit Erlass der Bundesregierung vom 10. März 2020 sind folgende Maßnahmen einzuhalten:
Veranstaltungsverbot nach Epidemiegesetz der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck mit der im Bezirk Vöcklabruck die Durchführung von Veranstaltungen untersagt wird.
Der Coronavirus macht deutlich, wie wichtig es ist, rechtzeitig für Krisenzeiten vorzusorgen. Katastrophen und Notfälle können dazu führen, dass Sie plötzlich Ihre Wohnung für einige Zeit nicht mehr verlassen können oder sollen.
Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen.
Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung, dann ist dieser Zuschuss bis zu einem Betrag von € 1.000,-- jährlich pro Kind bis zum zehnten Lebensjahr von Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit.
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