WAHLWIEDERHOLUNG Bundespräsidentenwahl zweiter Wahlgang - Wählen per Briefwahl

Die Wiederholung des zweiten Wahlgangs für die Bundespräsidentenwahl findet am Sonntag, dem 04. Dezember 2016 von 07.00 bis 15.00 Uhr statt. 

Sie können Ihre Wahl auch mittels Briefwahl innerhalb Österreich ausüben. Das heißt: Wer am Wahltag nicht in ihrem/seinem zuständigen Wahllokal in der Hauptwohnsitz-Gemeinde (z.B. wegen Urlaub, Krankheit, Ausübung Beruf, Auslandsaufenthalt, usw.) wählen kann, hat nun die Gelegenheit ihre/seine Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Die Briefwahl ist eine bequeme Möglichkeit vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Nach Anforderung der persönlichen Wahlkarte kann man im Inland und im Ausland ohne Wahlbehörde wählen.

 

 

 

Für die Briefwahl benötigen Sie eine Wahlkarte. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich ein amtlicher Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert befinden. Auf der Wahlkarte finden Sie Hinweise zur Ausübung der Briefwahl.

Mit Ihrer Wahlkarte können Sie sowohl im Inland als auch im Ausland wie folgt wählen:

 

Im Inland

In jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegen nehmen, mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde). Ihre Stimme wird in der Wahlkarte einfach per Post zur zuständigen Gemeindewahlbehörde geschickt.

 

Im Ausland

Im Ausland erfolgt die Stimmabgabe immer mittels Wahlkarte im Wege der Briefwahl.

 

Hinweis

Bei der Briefwahl im In- und im Ausland können Sie sofort nach Erhalt der Wahlkarte Ihre Stimme abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag warten.

 

Wahlkarte

Die Ausstellung einer Wahlkarte kann ab dem Tag der Wahlausschreibung bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax oder per Email) beantragt werden.

 

So füllen Sie Ihre Wahlkarte richtig aus

Entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das Wahlkuvert. Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. Legen Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert, legen Sie sie in die Wahlkarte zurück.

Erklären Sie durch Ihre Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. ACHTUNG - Ihre Stimmabgabe ist OHNE Unterschrift NICHT gültig!

Kleben Sie die Wahlkarte zu, werfen Sie sie in einen Postkasten oder geben Sie diese persönlich bei Ihrem Gemeindeamt während der Öffnungszeiten ab. Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlkarte spätesten am Wahltag bis Wahlschluss (Sonntag, 04. Dezember 2016 um 15.00 Uhr) bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen muss, damit sie in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden kann.

 

Letzter Termin für die Beantragung einer Wahlkarte ist:

SCHRIFTLICH - 30. November 2016 bis 24.00 Uhr

PERSÖNLICH - 02. Dezember 2016 bis 12.00 Uhr

 

Bei der Beantragung der Wahlkarte ist die Identität durch eine taugliche Urkunde nachzuweisen. Dies gilt auch bei der Beantragung der Wahlkarte via Email. Im Zweifelsfall ist ein Anruf bei der Gemeinde immer angebracht.

Hier können Sie Ihre Wahlkarte beantragen!