Heizkostenzuschuss - Aktion 2017/2018

Für die Beheizung einer Wohnung – gleichgültig mit welchem Energieträger – wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt.

Dieser beträgt € 152,-- bei Unterschreiten der für die soziale Bedürftigkeit festgelegten Einkommensgrenze. Es muss sich bei dieser Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln, die Wohnung muss im Bundesland Oberösterreich sein und ständig bewohnt sein. Für Zweitwohnsitze ist kein Heizkostenzuschuss möglich. Dieser Hauptwohnsitz muss während des Antragszeitraumes gegeben sein und zumindest für die Dauer von zwei Monaten bestehen bzw. bestanden haben.

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagerichtsätze für das Jahr 2017 nicht übersteigen.

  • Alleinstehende: € 889,84
  • Ehepaar/Lebensgemeinschaft: € 1.334,17
  • je Kind: € 166,37

Bei bestehen einer Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kindern ist für das "Kind" die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von € 889,84 anzuwenden.

Anträge können ab 08. Jänner bis einschließlich 13. April 2018 am Marktgemeindeamt Frankenmarkt (Zimmer 2, Celina Rager) gestellt werden.