Verständigung

Die Marktgemeinde Frankenmarkt beabsichtigt im Bereich Frankenmarkt Süd-West (Dr. M. Winkler-Straße, Josef-Aschauer-Straße, Dir. Rat. A. Wilhelm-Straße) eine 30 km/h-Zonenbeschränkung zu verordnen und die bestehenden 30 km/h-Beschränkungen aufzuheben. Dies ist zur rechtlichen Absicherung sinnvoll und notwendig. Die bestehende Rechtsregel soll ebenfalls aufrecht bleiben.

Gemäß § 94f Abs. 1 lit. b Z. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu diesem Vorhaben bis längstens 30. Juni 2019 eine Stellungnahme abzugeben. Diese Frist wird nicht erstreckt.

Die Stellungnahme kann schriftlich, per Fax oder Email oder während den Amtsstunden mündlich am Marktgemeindeamt Frankenmarkt abgegeben werden.