Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige, die einen nahen Familienangehörigen pflegen, besteht die Möglichkeit ohne Beitragszahlungen Pensionsversicherungszeiten zu erwerben.

Selbstversicherung für pflegende Angehörige

Diese Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger bzw. der Pflege eines behinderten Kindes kann auch neben einer Erwerbstätigkeit (Teilzeit) in Anspruch genommen werden.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Anspruch der/des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3
  • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
  • Wohnsitz im Inland

Es entstehen keine Kosten. Die Beiträge für die Selbstversicherung übernimmt der Bund zur Gänze. Pflegende Angehörige können auf diese Weise kostenlos Versicherungszeiten erwerben.
Der Antrag ist bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.pensionsversicherung.at und ooe.arbeiterkammer.at.