Wahlservice Nationalratswahl 2019

Am Sonntag, dem 29. September 2019 wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung — für Sie und uns.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang September die „Amtliche Wahlinformation — Nationalratswahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.

Diese sind nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhalten einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte unter www.wahlkartenantrag.at, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strichcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst. Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt (Amtliche Wahlinformation) mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr langwierig im Wählerverzeichnis suchen müssen.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Wahlservice in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Drei Möglichkeiten der Beantragung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Das heißt: Wer am Wahltag nicht in ihrem/seinem zuständigen Wahllokal in der Hauptwohnsitz-Gemeinde (z.B. wegen Urlaub, Krankheit, Ausübung Beruf, Auslandsaufenthalt, usw.) wählen kann, hat nun die Gelegenheit ihre/seine Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Die Briefwahl ist eine bequeme Möglichkeit vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Nach Anforderung der persönlichen Wahlkarte kann man im Inland und im Ausland ohne Wahlbehörde wählen.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich ein amtlicher Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert befinden. Auf der Wahlkarte finden Sie Hinweise zur Ausübung der Briefwahl.

Mit Ihrer Wahlkarte können Sie sowohl im Inland als auch im Ausland wie folgt wählen:

Im Inland in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen bzw. mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde). Ihre Stimme wird in der Wahlkarte einfach per Post zur zuständigen Bezirkswahlbehörde geschickt.

Im Ausland erfolgt die Stimmabgabe immer mittels Wahlkarte im Wege der Briefwahl. Bei der Briefwahl im In– und Ausland können Sie sofort nach Erhalt der Wahlkarte Ihre Stimme abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag warten.

Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. September 2019. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2019, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde bzw. Gemeindewahlbehörde einlangen. Sie haben die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal abzugeben.