Ausschank beim Theresienkirtag

Wie auch in den letzten Jahren wird hinsichtlich des Ausschankes beim Theresienkirtag am Sonntag, dem 13. Oktober 2024 folgendes festgelegt:

1.​ Der Ausschank beim Kirtag darf bei den Ständen und Hütten nur bis 20.00 Uhr erfolgen. Nach 20.00 Uhr ist der Ausschank ausnahmslos untersagt! Das Ausschankverbot gilt nicht in Lokalen, sondern ausdrücklich für Stände und Hütten entlang der Hauptstraße.

2. ​Da die Aufhebung der Verkehrsumleitung um 21.00 Uhr erfolgt, sind bis 21.00 Uhr alle Stände und Hütten zu räumen.

Standbetreiber, die sich an die obigen Vorgaben NICHT halten, müssen damit rechnen, dass sie in Zukunft KEINEN Standplatz mehr zugewiesen bekommen. Wir bitten um Verständnis und Einhaltung der Maßnahmen.

Der Bürgermeister